Bewertung abgelehnt

Wer bei einer bekannten Auktionsplattform im Internet einen Artikel ersteigert, wird später gebeten, eine Bewertung für den Verkäufer abzugeben. Viele Zeichen hat man dabei nicht zur Verfügung. Im Endeffekt sind es immer die gleichen Floskeln, die dabei herauskommen.

Doch mancher Spruch wird einfach abgelehnt. Schon kann man nicht mehr bewerten. Die Auktionsplattform meldet zurück, dass die Bewertung nicht eingetragen werden kann, da sie „böse Worte“ enthalte. Diese Bewertung kommt nicht durch:

Alles bestens. Ware war schnell da. Gerne wieder.

Immer wieder die Fehlermeldung, dass die Bewertung Wörter enthalte, die einen Eintrag nicht erlauben. Man möge neu schreiben. Wo liegt der Fehler? Na, schon gefunden?

Alles bestens. Ware kam flink an. Gerne wieder.

Diese Beurteilung der Transaktion findet hingegen das Wohlwollen der äußerst sensiblen Filtersoftware. Jetzt das böse Wort entdeckt? Tipp: Man muss ein Leerzeichen wegnehmen, dann …

Kommentare (4)

  1. funkygog schrieb:

    Also so blöd kann ich wohl gerade nicht denken. Wie lautet denn der Fehler? Irgendwas mit War (Krieg)?

    Sonntag, 22. Februar 2009 um 18:38 #
  2. Nils schrieb:

    Ware war schnell da. – Da springt die Software wirklich drauf an …

    Sonntag, 22. Februar 2009 um 20:15 #
  3. funkygog schrieb:

    Also wenn ich jemand schreiben will, das er ein Arsch ist, schreibe ich nicht „war schnell“.
    Alles bestens -enthält so gesehen auch den Begriff „Lesbe“.

    Sonntag, 22. Februar 2009 um 20:45 #
  4. Nils schrieb:

    Hey, ich habe die Software nicht geschrieben. 🙂 Und das mit der Lesbe scheint wohl für eBay in Ordnung zu gehen. Ist offensichtlich kein Schimpfwort.

    Sonntag, 22. Februar 2009 um 20:51 #