Urlaub dahin

Ich fahre ja nicht in Urlaub. Nie. Weiß gar nicht was das ist. Höre immer nur „die Anderen“ davon reden. Im Grunde bin ich schon froh, zu wissen, wie man das schreibt.

Mein Nachbar war aber gerade drei Wochen im Urlaub. Erholung? Längst vorbei. Eigentlich sollten sie am Mittwoch ankommen, da aber der Fährbetrieb meinte, es wäre ein Unwetter (trotz ruhigen Seegangs), verschob sich die Überfahrt um lächerliche vier Stunden. Danach die Nacht über durch Dänemark gefahren. Da geht schon einmal eine gehörige Portion von diesem ominösen Etwas namens „Erholung“ flöten. Denke ich mir…

Der Rest war dann futsch, als mein Nachbar samt Freundin wieder in heimatlichen Gefilden ankam. Er vermisste nämlich seinen Wagen, den er an der Behringstraße abgestellt hatte. Einfach weg. Er erzählte, dass er daraufhin erst einmal noch eine halbe Stunde „um den Block gezogen“ sei — vielleicht hatte er seinen Wagen ja doch woanders abgestellt?

Der Wagen blieb unauffindbar. Also ein Anruf bei der Polizei. „Ja, der wurde abgeschleppt. Der stand in einem temporären Parkverbot.“ Was? Das: Ich habe davon selber nichts mitbekommen, der Polizist wusste ebenfalls nicht, wieso dort ein temporäres Parkverbotsschild stand, aber es stand. Vielleicht wegen eines Umzugs? Das werden wir nie erfahren.

Jedenfalls durfte mein Nachbar seinen Wagen im Autoknast abholen, dafür 250 Euro hinlegen, zzgl. einer Strafgebühr, zzgl. 8,50 Euro pro Tag. Insgesamt hat er also — frisch aus dem Urlaub gekommen — noch einmal knapp 400 Euro hinlegen dürfen. Wegen eines temporären Verbotsschildes, von dem man nie weiß, wann oder wo es zuschlägt.

Fazit: Ich darf dann beim nächsten Urlaub meines Nachbarns nicht nur auf seine Pflanzen aufpassen, sondern muss auch ein Augen auf seinen Wagen werfen. Seine Frage war nur, was bitte ein Mensch machen muss, wenn er sozial nicht eingebunden ist, wenn er also niemanden hat, der auf den Wagen aufpasst? Offensichtlich kann man seinen Wagen nicht mal eben für drei Wochen irgendwo hinstellen…